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Narkosebehandlung/Dämmerschlaf

Auf Wunsch können solche Behandlungen, die normalerweise in örtlicher Betäubung durchgeführt werden, auch in Vollnarkose oder Dämmerschlaf erfolgen.

Diese „Wunschnarkosen“ sind nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen zu erbringen und müssen mittlerweile vom Patienten selber getragen werden (Ausnahme: bis zum 12. Lebensjahr, bei behinderten Patienten und Spritzenallergie).

Die Narkosen werden von unserem sehr erfahrenen Narkosearzt Dr. Glaetzer durchgeführt. Er kommt zu bestimmten Terminen in unsere Praxis.